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Die Rolle des BVL: Wer überwacht Nahrungsergänzungsmittel wirklich?
Die Rolle des BVL: Wer überwacht Nahrungsergänzungsmittel wirklich?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) steht im Zentrum der Koordination, wenn es um die Kontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland geht. Allerdings – und das überrascht viele – ist das BVL nicht die Instanz, die einzelne Produkte genehmigt oder aktiv zulässt. Vielmehr agiert das Amt als Schaltstelle zwischen Bund, Ländern und EU, sorgt für den Austausch von Informationen und setzt bundesweite Kontrollprogramme auf. Die eigentliche Überwachung und Probenahme vor Ort übernehmen die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer. Diese Behörden schicken ihre Inspektoren direkt in Betriebe, Labore und manchmal sogar in Online-Shops, um Stichproben zu nehmen und Produkte zu prüfen.
Ein spannender Aspekt: Das BVL sammelt und analysiert die eingehenden Produktanzeigen der Hersteller. Diese Anzeigen sind Pflicht, bevor ein Nahrungsergänzungsmittel überhaupt in den Handel kommt. Das Amt gleicht dabei gemeldete Produkte mit bestehenden Vorgaben ab und erstellt Übersichten, die später als Grundlage für gezielte Schwerpunktkontrollen dienen. Das BVL veröffentlicht zudem regelmäßig Berichte zu Auffälligkeiten und Trends, etwa wenn sich bei bestimmten Produktgruppen Risiken häufen.
Was viele nicht wissen: Das BVL arbeitet eng mit europäischen Behörden zusammen, etwa bei der schnellen Weiterleitung von Warnmeldungen zu gefährlichen Nahrungsergänzungsmitteln über das europäische Schnellwarnsystem (RASFF). So können problematische Produkte rasch aus dem Verkehr gezogen werden – auch über Ländergrenzen hinweg. Die Koordination von Rückrufen und öffentlichen Warnungen läuft ebenfalls zentral über das BVL, was für Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Schutzfunktion darstellt.
Unterm Strich ist das BVL also kein klassischer „Kontrolleur“, sondern eher das Gehirn im Kontrollsystem: Es bündelt Informationen, setzt Schwerpunkte und sorgt dafür, dass bei Risiken schnell und effektiv gehandelt wird. Die eigentliche Kontrolle vor Ort bleibt aber Aufgabe der Länder – eine Arbeitsteilung, die in der Praxis oft erstaunlich reibungslos funktioniert.
Von der Anzeige bis zur Kontrolle: Die zentralen Schritte im Ablauf
Von der Anzeige bis zur Kontrolle: Die zentralen Schritte im Ablauf
Bevor ein Nahrungsergänzungsmittel überhaupt in die Regale oder in den Online-Shop kommt, startet der Prozess mit der sogenannten Produktanzeige. Hersteller sind verpflichtet, jedes neue Produkt beim BVL zu melden. Diese Anzeige enthält Details wie Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext und Angaben zur empfohlenen Tagesdosis. Ohne diese Anzeige darf kein Nahrungsergänzungsmittel offiziell verkauft werden – das ist also der erste formale Schritt.
- Erfassung der Produktanzeige: Die Daten werden zentral gesammelt und ausgewertet. Dabei prüft das BVL nicht aktiv jedes einzelne Produkt, sondern nutzt die Informationen, um Auffälligkeiten und Trends zu erkennen.
- Weiterleitung an Landesbehörden: Die gemeldeten Produkte werden an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer weitergegeben. Diese entscheiden, ob und wann eine Kontrolle vor Ort oder im Labor stattfindet.
- Stichproben und gezielte Kontrollen: Vor Ort nehmen Kontrolleure Stichproben aus dem Handel oder dem Lager der Hersteller. Sie prüfen unter anderem, ob die deklarierten Inhaltsstoffe mit dem tatsächlichen Gehalt übereinstimmen und ob die Kennzeichnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Laboranalysen: Bei Auffälligkeiten oder routinemäßig werden Proben in spezialisierten Laboren untersucht. Hier wird nicht nur auf die Richtigkeit der Inhaltsstoffe geachtet, sondern auch auf mögliche Verunreinigungen oder nicht zugelassene Zusätze.
- Maßnahmen bei Verstößen: Werden Abweichungen oder Risiken festgestellt, greifen die Behörden ein. Das kann von einer einfachen Nachbesserungsaufforderung bis hin zum Verkaufsstopp oder Rückruf reichen.
Dieser Ablauf sorgt dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht unkontrolliert auf den Markt gelangen. Besonders wichtig: Die Verantwortung für die Sicherheit liegt immer beim Hersteller, doch die Behörden behalten den Überblick und greifen ein, wenn’s brenzlig wird.
Pro- und Contra-Argumente zur Qualitätskontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln
Pro | Contra |
---|---|
Bundesweit koordinierte Kontrollen durch das BVL sorgen für einheitliche Standards. | Das BVL kontrolliert Produkte nicht selbst, sondern überlässt Stichproben den Landesbehörden – lückenlose Überprüfung ist schwer möglich. |
Pflicht zur Produktanzeige sorgt dafür, dass alle Produkte vor Markteintritt erfasst werden. | Die Produktanzeige beim BVL ist keine Zulassung oder Genehmigung; ungeeignete Produkte können trotzdem (zunächst) in den Handel gelangen. |
Moderne Labormethoden erkennen selbst kleinste Abweichungen oder Verunreinigungen. | Nicht jedes Produkt wird routinemäßig getestet; risikoorientierte Auswahl lässt Lücken im System. |
Strenge Sanktionen (Bußgelder, Rückrufe) sorgen für abschreckende Wirkung bei Herstellern. | Nachbesserungen sind häufig möglich, wodurch problematische Produkte im Umlauf bleiben können, bis die Korrektur erfolgt. |
Werbung und Health Claims werden effektiv durch Behörden und Wettbewerbszentralen überwacht. | Irreführende Werbeaussagen tauchen trotzdem immer wieder auf, vor allem im Online-Bereich. |
Verbraucher haben vielfältige Informations- und Meldekanäle (z.B. lebensmittelwarnung.de). | Die Aktionsfähigkeit der Verbraucher hängt von Wissen und Eigeninitiative ab – viele nutzen Warnsysteme nicht aktiv. |
Internationale Zusammenarbeit (z.B. Schnellwarnsystem RASFF) verhindert vielfach ein Ausbreiten gefährlicher Produkte. | Einfuhr aus Drittstaaten mit abweichenden Standards kann Schlupflöcher bieten und Risikoprodukte auf den Markt bringen. |
Gesetzliche Vorgaben und ihre praktische Umsetzung bei Nahrungsergänzungsmitteln
Gesetzliche Vorgaben und ihre praktische Umsetzung bei Nahrungsergänzungsmitteln
Im Alltag der Hersteller und Händler spielen die gesetzlichen Vorgaben eine ganz konkrete Rolle. Die EU-Verordnung 1925/2006 sowie die deutsche Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) geben den Rahmen vor, doch wie sieht das im Tagesgeschäft aus? Nun, das fängt schon bei der Rezeptur an: Nur bestimmte Vitamine und Mineralstoffe dürfen zugesetzt werden, und zwar ausschließlich in den zugelassenen Formen. Wer etwa ein exotisches Pflanzenextrakt verwenden will, muss genau prüfen, ob es nicht als „Novel Food“ gilt – dann wäre eine separate Zulassung nötig.
- Dokumentationspflicht: Jeder Produktionsschritt muss akribisch dokumentiert werden. Das reicht von der Rohstoffbeschaffung bis zur Endkontrolle. Ohne lückenlose Nachweise drohen empfindliche Sanktionen.
- Produktsicherheit: Hersteller müssen regelmäßig eigene Analysen durchführen, um die Unbedenklichkeit und die Einhaltung der Höchstmengen zu gewährleisten. Das betrifft nicht nur die Hauptinhaltsstoffe, sondern auch mögliche Rückstände oder Kontaminationen.
- Verpackung und Etikettierung: Alle Pflichtangaben müssen gut lesbar und dauerhaft angebracht sein. Dazu gehören auch Warnhinweise für sensible Gruppen, wie Schwangere oder Kinder, wenn das Produkt spezielle Risiken birgt.
- Interne Kontrollsysteme: Viele Betriebe setzen auf Qualitätssicherung nach HACCP-Prinzipien (Hazard Analysis and Critical Control Points). Das bedeutet: Schwachstellen werden identifiziert, Risiken bewertet und Gegenmaßnahmen dokumentiert.
In der Praxis heißt das: Kein Hersteller kann sich auf bloße Selbstauskünfte verlassen. Es braucht ein System, das auch unangekündigten Kontrollen standhält. Wer hier schludert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust des Vertrauens bei Handelspartnern und Verbrauchern. Und das – Hand aufs Herz – ist für viele Unternehmen der eigentliche Albtraum.
Wie findet die Überprüfung der Inhaltsstoffe statt?
Wie findet die Überprüfung der Inhaltsstoffe statt?
Die eigentliche Überprüfung der Inhaltsstoffe ist ein ziemlich ausgeklügelter Prozess, der weit über einen schnellen Blick aufs Etikett hinausgeht. Zunächst nehmen speziell geschulte Kontrolleure Proben direkt aus dem Handel oder von Herstellern. Diese Proben landen dann in staatlich anerkannten Laboren, wo sie mit modernen Analyseverfahren wie Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder Massenspektrometrie untersucht werden. Solche Methoden erlauben es, selbst winzige Mengen von Vitaminen, Mineralstoffen oder unerwünschten Substanzen präzise zu bestimmen.
- Vergleich mit Deklaration: Die gemessenen Werte werden mit den Angaben auf der Verpackung abgeglichen. Stimmt etwas nicht, wird’s kritisch – schon kleine Abweichungen können ein Nachspiel haben.
- Screening auf nicht deklarierte Stoffe: Es wird auch geprüft, ob Stoffe enthalten sind, die gar nicht auf dem Etikett stehen. Gerade bei Produkten aus dem Ausland tauchen immer wieder nicht zugelassene Zusätze auf.
- Bewertung von Verunreinigungen: Labore achten besonders auf Schwermetalle, Pestizidrückstände oder mikrobiologische Belastungen. Hier gibt es strenge Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
- Risikoorientierte Auswahl: Nicht jedes Produkt wird gleich intensiv geprüft. Bei auffälligen Trends oder Hinweisen auf Risiken werden bestimmte Stoffgruppen gezielt häufiger kontrolliert.
Interessant ist, dass Labore ihre Ergebnisse nicht einfach nur melden, sondern sie auch im Kontext bewerten: Ist die Abweichung gesundheitsrelevant? Liegt ein systematischer Fehler vor? Erst nach dieser Bewertung entscheiden die Behörden, ob Maßnahmen wie Rückrufe oder öffentliche Warnungen notwendig sind. Das alles läuft meist diskret im Hintergrund – für Verbraucher kaum sichtbar, aber entscheidend für die Sicherheit.
Kennzeichnungspflicht und Produktdeklaration im Praxistest
Kennzeichnungspflicht und Produktdeklaration im Praxistest
Im echten Leben zeigt sich schnell, wie streng und detailverliebt die Vorgaben zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln sind. Schon kleine Fehler können zu Abmahnungen oder Verkaufsverboten führen. Die Aufmachung der Verpackung steht im Fokus: Alle Pflichtangaben müssen deutlich sichtbar und gut lesbar sein – winzige Schriftgrößen oder versteckte Hinweise werden von den Kontrollbehörden nicht akzeptiert.
- Pflichtfelder auf einen Blick: Neben der Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ müssen die empfohlene tägliche Verzehrmenge, die vollständige Zutatenliste, die Nährstoffgehalte pro Tagesdosis sowie der prozentuale Anteil an den Referenzwerten (NRV) angegeben werden.
- Warnhinweise mit Gewicht: Besonders relevant ist der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind. Zusätzlich muss ein klarer Warnhinweis erscheinen, die angegebene Tagesdosis nicht zu überschreiten.
- Angaben zur Zielgruppe: Produkte, die nicht für Kinder, Schwangere oder bestimmte Risikogruppen geeignet sind, müssen dies explizit auf dem Etikett vermerken. Fehlt dieser Hinweis, drohen rechtliche Konsequenzen.
- Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer: Die Verpackung muss Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs enthalten, damit Rückfragen oder Beschwerden eindeutig zugeordnet werden können.
Im Praxistest fällt auf: Viele Hersteller versuchen, mit bunten Designs oder Werbeaussagen zu punkten. Doch die Kontrolleure schauen genau hin, ob Pflichtangaben nicht durch grafische Spielereien in den Hintergrund rücken. Wer hier trickst, riskiert nicht nur eine Rüge, sondern auch einen Vertrauensverlust beim Verbraucher. Letztlich gilt: Je transparenter und vollständiger die Deklaration, desto geringer das Risiko für böse Überraschungen bei einer Kontrolle.
Werbetricks und Kontrollmechanismen: So werden irreführende Aussagen gestoppt
Werbetricks und Kontrollmechanismen: So werden irreführende Aussagen gestoppt
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln greifen gerne tief in die Trickkiste, wenn es um Werbung geht. Da tauchen plötzlich Aussagen wie „stärkt das Immunsystem in Rekordzeit“ oder „unverzichtbar für Ihre Gesundheit“ auf. Doch genau hier greifen die Kontrollmechanismen der Behörden ein, um Verbraucher vor Übertreibungen und Täuschungen zu schützen.
- Genehmigungspflicht für Health Claims: Nur gesundheitsbezogene Aussagen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich geprüft und zugelassen wurden, dürfen verwendet werden. Alles andere wird konsequent beanstandet.
- Verbot von Krankheitsbezug: Wer mit der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten wirbt, bewegt sich sofort außerhalb des Erlaubten. Solche Aussagen werden nicht nur abgemahnt, sondern können auch zu Verkaufsverboten führen.
- Stichprobenartige Werbekontrollen: Die Überwachungsbehörden prüfen regelmäßig Werbematerialien, Online-Shops und Social-Media-Auftritte. Auffällige Formulierungen werden gezielt herausgefiltert und bei Verstößen sofort beanstandet.
- Zusammenarbeit mit Wettbewerbszentralen: Neben staatlichen Stellen nehmen auch Wettbewerbsverbände und Verbraucherzentralen Werbeaussagen unter die Lupe. Sie gehen gegen unlautere Werbung mit Abmahnungen und Klagen vor.
- Dokumentationspflicht für Werbeaussagen: Hersteller müssen auf Nachfrage nachweisen, dass ihre Aussagen wissenschaftlich belegt sind. Fehlt dieser Nachweis, drohen empfindliche Strafen.
Im Ergebnis sorgt dieses engmaschige Kontrollnetz dafür, dass Verbraucher nicht auf vollmundige Versprechen hereinfallen. Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ist heute ein Minenfeld – und das ist auch gut so.
Beispiel aus der Praxis: So lief eine Lebensmittelkontrolle bei einem Nahrungsergänzungsmittel ab
Beispiel aus der Praxis: So lief eine Lebensmittelkontrolle bei einem Nahrungsergänzungsmittel ab
Ein mittelständischer Hersteller bringt ein neues Multivitaminpräparat auf den Markt. Kurz nach dem Verkaufsstart steht ein Lebensmittelkontrolleur der zuständigen Landesbehörde im Betrieb. Die Kontrolle läuft alles andere als oberflächlich ab: Zunächst werden die Produktionsunterlagen und die interne Qualitätsdokumentation eingefordert. Der Kontrolleur prüft, ob alle Chargenprotokolle vollständig und nachvollziehbar sind. Ein fehlender Eintrag? Schon das kann Fragen aufwerfen.
- Der Kontrolleur entnimmt eine versiegelte Originalpackung direkt aus dem Lager. Dabei wird genau dokumentiert, welche Charge und welches Haltbarkeitsdatum betroffen sind.
- Im Labor erfolgt eine umfassende Analyse: Neben den Hauptinhaltsstoffen werden auch potenzielle Rückstände, mikrobiologische Belastungen und die Stabilität der Vitamine überprüft. Bei diesem Präparat fällt auf, dass der Gehalt an Vitamin D deutlich unter dem deklarierten Wert liegt.
- Parallel werden die Werbematerialien des Produkts gesichtet. Ein Slogan auf der Website suggeriert eine Wirkung, die nicht durch die zugelassenen Health Claims gedeckt ist.
- Der Hersteller erhält einen schriftlichen Bericht mit allen Feststellungen. Die Abweichung beim Vitamin D-Gehalt muss er innerhalb einer Frist korrigieren, die Werbung wird umgehend angepasst.
- Nachkontrolle: Einige Wochen später prüft die Behörde erneut, ob die Mängel behoben wurden. Erst danach gilt die Kontrolle als abgeschlossen.
Dieses Beispiel zeigt: Die Kontrolle ist nicht nur eine Momentaufnahme, sondern ein Prozess mit Nachwirkung. Fehler werden nicht einfach durchgewunken – Nachbesserungen sind Pflicht, und bei wiederholten Verstößen drohen ernste Konsequenzen.
Was passiert bei Verstößen? Maßnahmen und Sanktionen im Überblick
Was passiert bei Verstößen? Maßnahmen und Sanktionen im Überblick
Wenn bei Nahrungsergänzungsmitteln Mängel oder Verstöße festgestellt werden, greifen die Behörden zu einem abgestuften Maßnahmenkatalog. Je nach Schwere des Verstoßes reicht das Spektrum von milden bis hin zu drastischen Sanktionen. Die Reaktion erfolgt immer individuell und risikoorientiert.
- Beanstandung und Nachbesserungsaufforderung: Bei geringfügigen Fehlern, etwa bei Formulierungen oder fehlenden Pflichtangaben, erhalten Hersteller die Gelegenheit zur Korrektur innerhalb einer gesetzten Frist.
- Verkaufsstopp und Rückruf: Werden gesundheitsgefährdende oder nicht zugelassene Inhaltsstoffe entdeckt, kann die Behörde einen sofortigen Verkaufsstopp verhängen. In akuten Fällen folgt ein öffentlicher Rückruf – die Produkte müssen aus dem Handel entfernt werden.
- Bußgelder und Strafanzeigen: Kommt es zu wiederholten oder gravierenden Verstößen, drohen empfindliche Bußgelder. Bei vorsätzlicher Täuschung oder Gefährdung der Gesundheit kann sogar eine Strafanzeige gestellt werden.
- Veröffentlichung von Warnungen: Besonders bei ernsten Risiken werden Verbraucher über offizielle Kanäle wie lebensmittelwarnung.de informiert. So wird sichergestellt, dass gefährliche Produkte schnell gemieden werden.
- Entzug der Verkehrsfähigkeit: In Extremfällen kann ein Produkt dauerhaft vom Markt genommen werden. Das bedeutet: Es darf in Deutschland nicht mehr verkauft oder beworben werden.
Die Sanktionen zeigen Wirkung: Hersteller und Händler stehen unter Zugzwang, ihre Prozesse laufend zu überprüfen. Wer Verstöße ignoriert, riskiert nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch einen nachhaltigen Imageschaden – und das ist in der Branche oft der größte Preis.
Verbraucherschutz: Welche Informations- und Meldekanäle gibt es?
Verbraucherschutz: Welche Informations- und Meldekanäle gibt es?
Für Verbraucher, die sich über Nahrungsergänzungsmittel informieren oder Verdachtsfälle melden möchten, stehen verschiedene Anlaufstellen bereit. Diese Kanäle sind nicht nur für akute Warnungen gedacht, sondern bieten auch Hintergrundwissen, rechtliche Einordnungen und die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
- lebensmittelwarnung.de: Auf diesem offiziellen Portal veröffentlichen Behörden aktuelle Warnungen und Rückrufe zu Nahrungsergänzungsmitteln. Die Seite ist tagesaktuell und gibt Details zu betroffenen Produkten, Chargen und empfohlenen Maßnahmen.
- Verbraucherzentralen: Bundesweit beraten die Verbraucherzentralen unabhängig zu Risiken, Kennzeichnung und Werbeaussagen. Sie nehmen Beschwerden entgegen und helfen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Das BfR stellt wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu Inhaltsstoffen und Risiken bereit. Wer tiefer einsteigen will, findet hier Studien, FAQs und aktuelle Stellungnahmen.
- Meldestellen für unerwünschte Wirkungen: Inzwischen können Verbraucher Nebenwirkungen oder Verdachtsfälle direkt an spezielle Meldestellen der Länder oder über Online-Formulare weitergeben. Diese Hinweise werden gesammelt und fließen in die Risikobewertung ein.
- Newsletter und Pressemitteilungen: Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, kann Newsletter der Behörden abonnieren oder Pressemitteilungen verfolgen. So landen wichtige Infos direkt im Postfach.
Die Nutzung dieser Kanäle stärkt die eigene Sicherheit und trägt dazu bei, dass problematische Produkte schneller erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden. Ein aktiver Verbraucherschutz lebt davon, dass möglichst viele Menschen die verfügbaren Informations- und Meldewege kennen und nutzen.
Fazit: Wie sicher sind Nahrungsergänzungsmittel dank der Qualitätskontrolle wirklich?
Fazit: Wie sicher sind Nahrungsergänzungsmittel dank der Qualitätskontrolle wirklich?
Die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis eines vielschichtigen Kontrollsystems, das sich ständig weiterentwickelt. Trotz aller Mechanismen bleibt jedoch ein Restrisiko bestehen – insbesondere, weil der Markt dynamisch ist und immer wieder neue Produkte mit bislang wenig erforschten Inhaltsstoffen auftauchen. Besonders kritisch wird es, wenn Anbieter versuchen, regulatorische Grauzonen auszunutzen oder Produkte aus dem Ausland importiert werden, die nicht den hiesigen Standards entsprechen.
- Innovative Analyseverfahren ermöglichen heute die Erkennung selbst kleinster Verunreinigungen oder nicht deklarierter Substanzen, was die Aufdeckungsrate bei problematischen Produkten erhöht.
- Digitale Tools und Datenbanken erleichtern es Behörden, Trends frühzeitig zu erkennen und gezielt zu reagieren – ein echter Fortschritt gegenüber früheren, rein manuellen Verfahren.
- Die internationale Zusammenarbeit wird immer wichtiger: Schnellwarnsysteme wie RASFF sorgen dafür, dass gefährliche Produkte oft schon gestoppt werden, bevor sie flächendeckend in den Handel gelangen.
- Verbraucher spielen eine wachsende Rolle, indem sie unerwünschte Wirkungen oder Verdachtsfälle melden und so die Kontrollen ergänzen. Diese partizipative Komponente stärkt die Gesamtsicherheit.
Unterm Strich: Die Qualitätskontrolle bei Nahrungsergänzungsmitteln ist heute so effektiv wie nie zuvor – aber sie bleibt ein Wettlauf mit neuen Risiken und Entwicklungen. Wer als Verbraucher aufmerksam bleibt und die Informationskanäle nutzt, erhöht die eigene Sicherheit zusätzlich.
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FAQ zur Qualitätskontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln
Wer ist für die Überwachung von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland zuständig?
Für die Koordination der Kontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Die tatsächlichen Kontrollen vor Ort führen die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer durch. Sie nehmen Proben und überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Wie läuft die Überprüfung von Nahrungsergänzungsmitteln ab?
Hersteller müssen ihre Produkte beim BVL anzeigen. Die Behörde sammelt und wertet die Daten aus und leitet diese an die Landesbehörden weiter. Diese kontrollieren stichprobenartig im Handel und bei Herstellern, entnehmen Proben und lassen diese in spezialisierten Laboren analysieren. Bei Auffälligkeiten ergreifen sie gezielte Maßnahmen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Inhaltsstoffe und Kennzeichnung?
Es dürfen nur zugelassene Vitamine und Mineralstoffe in bestimmten Formen verwendet werden. Die Verpackung muss klar gekennzeichnet sein: unter anderem mit empfohlener Tagesdosis, vollständiger Zutatenliste, Nährstoffgehalten und Warnhinweisen. Die Deklaration darf Verbraucher nicht irreführen.
Wie wird die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel kontrolliert?
Werbeaussagen werden genau überprüft. Nur genehmigte Health Claims der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind erlaubt. Aussagen zu Heilung, Vorbeugung oder Linderung von Krankheiten sind verboten. Staatliche Stellen und Wettbewerbsverbände gehen gegen irreführende Werbung vor.
Was passiert bei Verstößen gegen die Qualitätsvorgaben?
Bei Verstößen fordern die Behörden Nachbesserungen, verhängen Bußgelder oder ordnen einen Verkaufsstopp an. Bei schwerwiegenden Risiken kann es zu öffentlichen Warnungen und einem vollständigen Rückruf des Produkts kommen. Wiederholte Verstöße werden streng geahndet.